Neue Seelsorgebereiche ab Herbst 2019
Die offizielle Inkraftsetzung der neuen Seelsorgebereiche erfolgt durch den Herrn Erzbischof wie geplant im Herbst 2019.
Für das Übergangsgremium gelten die Bestimmungen der „Übergangsregelung“, die vom Diözesanrat beschlossen und von Erzbischof Dr. Ludwig Schick in Kraft gesetzt wurden. Die Übergangsregelung beginnt mit dem Tag der Errichtung der neuen Seelsorgebereiche und endet mit dem Tag der Konstituierung der Räte 2022. Die 2018 gewählten und berufenen Räte üben ihr Mandat bis zum Ende der Wahlperiode aus.
Für unsere Region ist ein Seelsorgebereich vorgesehen, der 28 Kirchen-Gemeinden umfasst:
PV Oberer Frankenwald
- Rothenkirchen mit Förtschendorf
- Pressig mit Welitsch
- Posseck mit Gifting
- Teuschnitz mit Rappoltengrün
- Wickendorf mit Marienroth
- Tschirn
PV Rennsteig
- Ludwigsstadt
- Reichenbach mit Haßlach
- Steinbach am Wald mit Kehlbach
- Buchbach mit Tettau
- Windheim mit Hirschfeld
PG Oberes Rodachtal (ohne Neufang)
- Nordhalben
- Neuengrün mit Wolfersgrün
- Nurn
- Birnbaum
- Steinwiesen
- Wallenfels mit Schnaid
Anzahl der Katholiken: 14.922
Planstellen Pastoralteam: 6,83
Name des neuen Seelsorgebereichs: Frankenwald (Vorschlag)
Für die Steuerung und Organisation der Übergangszeit bis zum Herbst wurde vom Erzbischöflichen Ordinariat für den neu zu bildenden Seelsorgebereich Pfarrer Detlef Pötzl als Koordinator beauftragt.
Die Leitenden Pfarrer haben in Absprache mit allen Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und den Kirchenpflegern vorgeschlagen, dass dem Übergangsgremium folgende Personen angehören sollen:
- jeweils vier Vertreter/innen der Pfarrgemeinderäte aus den drei zu vereinenden Seelsorgebereichen
- jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des gemeinsamen Verwaltungsausschusses bzw. der Gesamtkirchenverwaltung
- jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der im neuen Seelsorgebereich ansässigen Verbände und Vereine
- die Mitglieder des pastoralen Teams
Verwaltungsleitung
Ab Herbst 2019 werden Verwaltungsleitungen eingeführt. Das pastorale Team soll von Verwaltungsaufgaben entlastet werden und dadurch Freiräume für pastorale Tätigkeiten und Leitung erhalten. Verwaltungsleitungen nehmen zusammen mit den Pfarrern und ehrenamtlichen Entscheidungsträgern die Leitung der Pfarreien in wirtschaftlichen, baulichen und organisatorischen Belangen war. Sie führen und fördern die ihnen unterstellten nicht-pastoralen Mitarbeiter und sind für die Personalplanung und – auswahl des nicht-pastoralen Personals zuständig. Sie stehen den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden als kompetente Partner mit ihrer Fachexpertise zur Verfügung. Die Kosten werden von der Erzdiözese übernommen.
Ergebnis der Sitzung des Übergangsgremiums in Steinwiesen am 25.02.19
- Der Verwaltungssitz soll der Dienstsitz des künftigen leitenden Pfarrers im Seelsorgebereich sein. Am Verwaltungssitz sollen zentrale Verwaltungsaufgaben erledigt werden. Er soll tendenziell auch der Dienstsitz des anzustellenden Geschäftsführers sein. Der leitende Pfarrer wird der direkte Vorgesetzte der Verwaltungsleitung und übt die Dienst- und Fachaufsicht aus. Im Verwaltungssitz wird das Pfarrbüro ganztags durch eine Sekretärin besetzt sein. Die Mitglieder des Übergangsgremiums votierten für den Verwaltungssitz Teuschnitz.
- Kleine Pfarrbüros bleiben solange erhalten wie ein hauptamtlicher Pfarrer vor Ort ist.
- Zurzeit gibt es 6 Pfarrer und 4 pastorales Personal. Der Personalschlüssel sieht für den neuen SSB 6,83 Pers. vor. Der Stellenplan soll nicht durch Versetzungen erfüllt werden. Veränderungen ergeben sich beim (freiwilligen) Stellenwechsel.
- Für die Zeit nach 2022 arbeitet der Diözesanrat an neuen Satzungen. Ob und in welcher Form es dann noch gewählte PGR oder nur noch einen gewählten Seelsorgebereichsrat mit Ortsausschüssen geben wird, ist noch nicht beschlossen. Die Kirchenverwaltungen als Organe der Kirchenstiftungen sind von diesen Überlegungen nicht betroffen. Auch die Zukunft der Dekanate ist noch ungewiss.
- Als Name des neuen SSB wurde einstimmig der Vorschlag des Erzb. Ordinariats befürwortet. Der neue Seelsorgebereich wird den Namen Kath. Seelsorgebereich Frankenwald tragen.
- Die nächste Sitzung des Übergangsgremiums ist Mittwoch, 10. Juli 2019 um 20 Uhr in Teuschnitz.