Datum:
Veröffentlicht: 2.3.26
Von:
Michael Trebes

Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat in unserer Pfarrgemeinde am 1. März 2026 waren 958 Personen wahlberechtigt, wurden 113 Stimmzettel abgegeben, wovon 112 Stimmzettel gültig waren.
Die Namen und die Reihenfolge der Gewählten und aller weiteren Kandidierenden lauten:
Jede wahlberechtigte Person kann beim Wahlausschuss innerhalb von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich einzulegen und zu begründen.
Der / Die Wahlausschussvorsitzende