Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach §§ 15 und 16 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) für kirchliche Einrichtungen in der Erzdiözese Bamberg
Die nachfolgenden Ausführungen dienen zur Erfüllung der Informationspflichten der Verantwortlichen kirchlicher Einrichtungen in der Erzdiözese Bamberg bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch kirchliche Einrichtungen in der Erzdiözese Bamberg ist im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG, Amtsblatt für das Erzbistum Bamberg 2018, 162) geregelt.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung ist § 6 KDG (Verarbeitung z. B. mit Einwilligung des Betroffenen, für Vertragszwecke, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Auf-gabe im kirchlichen Interesse).
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg, Domplatz 3, 96049 Bamberg, Tel.: 0951 502-0, E-Mail: rechtsabteilung@erzbistum-bamberg.de, die jeweilige Kirchengemeinde oder die jeweilige kirchliche Einrichtung (Schule, Bildungshaus, Kindertagesstätte, Bücherei, Verwaltungsstelle, Seelsorgestelle, Beratungsstelle, Jugendeinrichtung, Erwachsenenbildungswerk). Datenschutzkoordinator für diese Einrichtungen ist Herr Dr. Johannes Siedler, Erzbischöfliches Ordinariat, Rechtsabteilung, Domplatz 3, 96049 Bamberg, Tel.: 0951 502-1520, Fax: 0951 502-1529, E-Mail: johannes.siedler@erzbistum-bamberg.de.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter für diese Einrichtungen ist Herr Rechtsanwalt Thomas Costard, Rechtsanwaltskanzlei Costard, Bayreuther Straße 11, 90409 Nürnberg, Tel.: 0911 79030-34, Fax: 0911 79030-35, E-Mail: info@it-rechtsberater.de, Webseite: www.it-rechtsberater.de.
Die Erzdiözese Bamberg und die Kirchengemeinden erhalten von den Meldebehörden die Meldedaten (§ 42 BMG).
Diese sind:
1. Familienname,
2. Frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname, Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
7. zum gesetzlichen Vertreter
a. Familienname,
b. Vornamen,
c. Doktorgrad,
d. Anschrift,
e. Geburtsdatum,
f. Geschlecht,
g. Sterbedatum sowie
h. Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG,
8. Geschlecht,
9. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
10. rechtliche Zugehörigkeit zu der Erzdiözese Bamberg und einer Kirchengemeinde,
11. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, die letzte frühere Anschrift, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und der Staat,
12. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
13. Familienstand beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, zusätzlich bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Datum, Ort und Staat der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft,
14. Zahl der minderjährigen Kinder,
15. Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG sowie
16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Verstorbenen im Ausland auch den Staat.
Haben Mitglieder der Erzdiözese Bamberg und ihrer Kirchengemeinden Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht der Erzdiözese Bamberg und einer ihrer Kirchengemeinden angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln, wenn diese der Übermittlung nicht widersprechen:
1. Vor- und Familiennamen,
2. Geburtsdatum und Geburtsort,
3. Geschlecht,
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
5. Derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
6. Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG sowie
7. Sterbedatum.
Die Erzdiözese Bamberg und die Kirchengemeinden führen das Gemeindemitgliederverzeichnis, das die Meldedaten und Daten über Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Weihe und Profess sowie über Aufnahme und Wiederaufnahme von Kirchenmitgliedern (Matrikeldaten) enthält. Es gilt die Anordnung über das kirchliche Meldewesen (Kirchenmeldewesen¬anordnung – KMAO, Amtsblatt für das Erzbistum Bamberg 2005, 434, geändert am 25. Oktober 2010, Amtsblatt2010, 385). Taufen, Wiederaufnahmen und Übertritte zur Katholischen Kirche werden den Meldebehörden mitgeteilt (Art. 6 Abs. 2 BayAGBMG).
Gegebenenfalls werden Kontaktdaten (Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse), Buchhaltungs- und Bankdaten (Buchungsdetails von Bankbuchungen, Kontoauszüge etc.), Daten für die Verwaltung der Stolarien, Intentionen, Spenden, Friedhöfe, Kindertagesstätten, Ehrenamtlichen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Geschäftspartner, der Teilnehmer an Veranstaltungen und Daten, die für die Erfüllung des Aufgabenbereichs einer kirchlichen Stelle erforderlich sind, verarbeitet.
Für die Verwaltung der Kindertagesstätten, der Schulen, der Bildungshäuser und der Kirchensteuer wird es eigene Informationen geben.
Daten können an externe Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, Beratungs-, Entsorgungs- und Datenvernichtungs- oder Abrechnungsdienstleister) oder an das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg z. B. für Zwecke der Revision weitergegeben werden. Die von der Erzdiözese Bamberg und den Kirchengemeinden beauftragten Dienstleister (Auftragsverarbeiter) werden sorgfältig ausgewählt und geprüft.
Die Daten werden nach Maßgabe der Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung – KAO, Amtsblatt für das Erzbistum Bamberg 2014, 83) archiviert bzw. gelöscht. Der Forderung nach Löschung sensibler personenbezogener Daten wird mit dem sogenannten Löschungssurrogat (§ 2 Abs. 3 KAO) genüge getan. Demnach ersetzt die ordnungsgemäße Archivierung eine erforderliche Löschung, wenn die Archivierung so erfolgt, dass Persönlichkeitsrechte des Betroffenen oder eines Dritten nicht beeinträchtigt werden, was im Pfarrarchiv bzw. Archiv des Erzbistums Bamberg gewährleistet wird.
Die Daten werden ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet und auf geschützten Servern in Deutschland unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO gespeichert. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten oder an internationale Organisationen findet in der Regel nicht statt. Ausnahmsweise können Matrikeldaten an kirchliche Einrichtungen in Drittstaaten, insbesondere bei Trauungen, übermittelt werden.
Die Betroffenen haben folgende Rechte: